Erwägungsgrund 2 32021D0675
Gemäß Artikel 7 des ICA nimmt der Internationale Kakaorat (im Folgenden „ICC“) alle zur Durchführung des ICA erforderlichen Aufgaben wahr oder sorgt dafür, dass sie wahrgenommen werden. Gemäß Artikel 12 des ICA werden die Beschlüsse des ICC grundsätzlich im Konsens gefasst. Kann kein Konsens erzielt werden, so erfolgt die Beschlussfassung durch besondere Abstimmung.