Erwägungsgrund 6 32021D0675
Etwaige im Rahmen der förmlichen Verhandlungen vereinbarte Änderungen sollten im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 63 des ICA angenommen werden. Nach diesem Artikel kann der ICC im Konsens oder, wenn kein Konsens erzielt werden kann, durch besondere Abstimmung den Vertragsparteien eine Änderung des ICA empfehlen. Die Änderung tritt gemäß Artikel 63 Absatz 1 des ICA in Kraft, nach dem Annahmenotifikationen von Vertragsparteien des ICA, die einen bestimmten prozentualen Anteil der Mitglieder vertreten, eingehen müssen. Die Union als Mitglied der ICCO und Vertragspartei des ICA gemäß dessen Artikel 4 sollte in der Lage sein, sich an Verhandlungen im Hinblick auf die Änderung des ICA zu beteiligen.