Erwägungsgrund 5 32021D0675
Eine technische Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der ICCO-Mitglieder (sowohl Erzeuger- als auch Ausfuhrländer) zusammensetzte, hat umfangreiche Arbeiten durchgeführt, um konkrete Vorschläge zur Änderung des ICA vorlegen zu können. ICCO-Mitglieder wurden gebeten, Vorschläge zur Einleitung dieser technischen Analyse zu unterbreiten, was die Union auch getan hat. Der ICC muss unter der Leitung der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (Unctad) rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer des ICA am 30. September 2022 Verhandlungen über eine teilweise Überarbeitung des ICA aufnehmen. Alle zu überarbeitenden Bereiche des ICA müssen Gegenstand förmlicher Verhandlungen sein. Diese Verhandlungen müssen spätestens bis 30. September 2022 abgeschlossen werden.