Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/28) berechtigt die EZB, Sanktionen gegen die Betreiber systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (systemically important payment systems — SIPS) bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängen.
Der EZB-Rat hat Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS) in der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) festgelegt.
Das Eurosystem fördert das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrssysteme unter anderem durch die Überwachung der Zahlungsverkehrssysteme. Insbesondere…
Dieser Beschluss legt die durch die EZB anzuwendende Methodik zur Berechnung der Höhe der durch die EZB gegen einen SIPS-Betreiber zu verhängenden Sanktionen…
Nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28) ist die Europäische Zentralbank (EZB) ermächtigt, Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung…
Im Bereich der Überwachung von SIPS hat die Erfahrung aus der Durchführung der ersten umfassenden Bewertung nach der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2014/28)…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 der Europäischen Zentralbank (EZB/1999/4) angewendet, um Sanktionen in ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.