Erwägungsgrund 5 32021D0749
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 teilte der Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ dem Rat und dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 19. März 2021 mit, dass sich die Projektmitglieder des genannten Projekts an demselben Tag einstimmig darauf geeinigt haben, dass sie Norwegen zur Teilnahme an diesem Projekt einladen möchten. Die Projektmitglieder einigten sich zudem einstimmig auf den Umfang, die Form und die relevanten Phasen der Teilnahme Norwegens an diesem Projekt und darauf, dass Norwegen die allgemeinen Bedingungen nach Artikel 3 des genannten Beschlusses erfüllt.