Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der EIC-Beirat berät die Kommission zu Folgendem:
Gesamtstrategie für den EIC-Programmbereich im Rahmen der Säule III „Innovatives Europa“;
Arbeitsprogramm für die Durchführung der Maßnahmen des EIC;
Kriterien für die Bewertung des Innovationsgrads und des Risikoprofils der Vorschläge sowie des ausgewogenen Verhältnisses zwischen Finanzhilfen, Beteiligungen und anderen Finanzierungsformen für den Accelerator;
Ermittlung eines strategischen Projektportfolios;
Profil der Programmmanager.
Der EIC-Beirat kann auf Antrag Empfehlungen an die Kommission über Folgendes richten: Der EIC-Beirat handelt im Interesse der Erreichung der Ziele des EIC. Er handelt integer und redlich und arbeitet effizient und transparent. Der EIC-Beirat handelt gemäß seinem Mandat, das in Anhang I Säule III Abschnitt 1 festgelegt ist.
jede Angelegenheit, die aus einer Innovationsperspektive Innovationssysteme in ganz Europa, die Ergebnisse und die Wirkung der Ziele des EIC-Programmbereichs und die Fähigkeit innovativer Unternehmen, ihre Lösungen umzusetzen, fördert und verbessert;
Ermittlung — in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommissionsdienststellen und gegebenenfalls mit nationalen und regionalen Behörden und anderen relevanten Stellen, wie dem EIT-Verwaltungsrat — etwaiger regulatorischer Hindernisse, mit denen Unternehmer konfrontiert sind, insbesondere jene, denen eine Unterstützung im Rahmen des EIC-Programmbereichs zuteilwurde;
Trends bei neu entstehenden Technologien in EIC-Portfolios, als Informationsbeitrag zur Programmplanung in anderen Teilen des spezifischen Programms;
Ermittlung konkreter Fragen, die eine Beratung durch den EIC-Beirat notwendig machen.
Der EIC-Beirat besteht aus 15 bis 20 unabhängigen hochrangigen Personen, die verschiedene Teile des europäischen Innovationssystems vertreten, unter anderem Unternehmer, Führungskräfte aus Unternehmen, Investoren, Experten der öffentlichen Verwaltung und Forscher, darunter wissenschaftliche Innovationsexperten. Der EIC-Beirat trägt zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei, und seine Mitglieder sind bestrebt, das Ansehen der Marke EIC zu steigern. Die Mitglieder des EIC-Beirates werden von der Kommission nach einem offenen Aufruf zur Einreichung von Nominierungen oder zur Interessenbekundung oder zu beidem — je nachdem, welches Verfahren die Kommission für zweckmäßiger erachtet — unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgewogenheit bei Fachwissen, Geschlecht, Alter und geografischer Verteilung ernannt. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren ernannt; eine Verlängerung auf der Grundlage eines rollenden Ernennungssystems ist zweimal möglich, so dass die Mitglieder alle zwei Jahre benannt werden.
Der EIC-Beirat hat einen Präsidenten, bei dem es sich um eine hoch profilierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens handelt, die mit der Welt der Innovation in Verbindung steht und mit dem Thema Forschung und Entwicklung (FuE) wohlvertraut ist. Der Präsident des EIC-Beirats wird von der Kommission nach einem transparenten Einstellungsverfahren ernannt. Die Amtszeit des Präsidenten des EIC-Beirats ist auf vier Jahre begrenzt und kann einmal verlängert werden. Der Präsident des EIC-Beirats führt den Vorsitz im EIC-Beirat, bereitet dessen Sitzungen vor, weist seinen Mitgliedern Aufgaben zu und kann spezielle Untergruppen einrichten, insbesondere um neu aufkommende technologische Trends in EIC-Portfolios auszumachen. Der Präsident des EIC-Beirats vertritt den EIC in der Welt der Innovation. Der Präsident des EIC-Beirats fördert ferner den EIC und dient als Ansprechpartner der Kommission und, über die einschlägigen Programmausschüsse, der Mitgliedstaaten. Die Kommission unterstützt den Präsidenten des EIC-Beirats administrativ.
Die Kommission legt einen Verhaltenskodex fest, der unter anderem die Vermeidung von Interessenkonflikten und von Verletzungen der Geheimhaltungspflicht regelt. Die Mitglieder des EIC-Beirates erklären sich bei Amtsantritt bereit, den Verhaltenskodex einzuhalten.
Die Kommission richtet den EIC als zentral verwaltete, einzige Anlaufstelle ein für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Säule III „Innovatives Europa“,…
berät sie die Kommission und übernimmt operative Aufgaben, die in der Übereinkunft gemäß Absatz 3 Buchstabe c festgelegt werden, indem sie — die Kommission bei…
Europäischer Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) gemäß Anhang I Säule III Abschnitt 1;
Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) und europäische Innovationssysteme
Eine Partnerschaft wird vom EIT im Anschluss an ein wettbewerbsorientiertes, offenes und transparentes Verfahren als KIC ausgewählt und benannt. Es gelten die…
Bedingungen für die Teilnahme an wettbewerblichen Ausschreibungen des EIT für einige spezifische Aktivitäten, einschließlich KIC-übergreifender Aktivitäten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.