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Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 besteht das spezifische Programm aus folgenden Teilen:
Säule I „Wissenschaftsexzellenz“ mit den folgenden Programmbereichen:
Europäischer Forschungsrat ((European Research Council, ERC) gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 1;
Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions, MSCA) gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 2;
Forschungsinfrastrukturen gemäß Anhang I Säule I Abschnitt 3;
Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ mit den folgenden Programmbereichen:
Cluster „Gesundheit“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 1;
Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 2;
Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 3;
Cluster „Digitalisierung, Industrie und Weltraum“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 4;
Cluster „Klima, Energie und Mobilität“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 5;
Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 6;
direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs gemäß Anhang I Säule II Abschnitt 7;
Säule III „Innovatives Europa“ mit den folgenden Programmbereichen:
Europäischer Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) gemäß Anhang I Säule III Abschnitt 1;
Europäische Innovationssysteme gemäß Anhang I Säule III Abschnitt 2;
Teil „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des EFR“ mit den folgenden Programmbereichen:
„Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz“ gemäß Anhang I Teil "Stärkung des EFR" Abschnitt 1;
„Reformierung und Stärkung des europäischen FuI-Systems“ gemäß Anhang I Teil „Stärkung des EFR“ Abschnitt 2.
Die Tätigkeiten, die im Rahmen der in Absatz 1 genannten Teile durchzuführen sind, sind in Anhang I beschrieben.
das Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“;
die Untergliederung nach Sektoren gemäß Anhang I Teil 3 Abschnitt 3;
Eine ausführliche Beschreibung des in den Absätzen 1 und 2 genannten Projekts ist im Anhang enthalten.
Gesamtstrategie für den EIC-Programmbereich im Rahmen der Säule III „Innovatives Europa“;
Eine Beschreibung der Projekte zur Förderung der in Absatz 1 genannten Ziele ist im Anhang enthalten.
Titel II: Artikel 3 und 4 sowie Artikel 7 bis 9;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.