Erwägungsgrund 29 32021R0695
Zur Förderung einer bestimmten Maßnahme sollte im Rahmen des Arbeitsprogramms das Resultat spezifischer vorheriger Projekte sowie dem Stand der Wissenschaft, der Technologie und der Innovation auf nationaler Ebene, auf Ebene der Union und auf internationaler Ebene sowie den maßgeblichen politischen, marktbezogenen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden.