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Um dem Beitritt Ecuadors zum Handelsübereinkommen und der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die Listen der Schiedsrichter und der Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung zu aktualisieren, sollten die Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr. 5/2014 des Handelsausschusses entsprechend geändert werden —
Der Handelsausschuss soll im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung seiner Beschlüsse Nr. 1/2014, Nr. 2/2014, Nr. 3/2014, Nr. 4/2014 und Nr.…
Im Handelsausschuss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien, Peru und Ecuador…
Der gemäß dem Übereinkommen eingerichtete Handelsausschuss stimmte gemäß dem Erfordernis des Artikels 329 Absatz 4 des Übereinkommens auf seiner Sitzung vom 8.…
Beschluss Nr. 3/2014 des Handelsausschusses sieht die Aufstellung der Listen der Schiedsrichter nach Artikel 304 Absätze 1 und 4 des Handelsübereinkommens vor.
Das Handelsübereinkommen wurde durch das am 11. November 2016 in Brüssel unterzeichnete Beitrittsprotokoll geändert, um dem Beitritt Ecuadors Rechnung zu…
Beschluss Nr. 5/2014 des Handelsausschusses sieht die Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Angelegenheiten, die vom Titel über Handel und nachhaltige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.