Erwägungsgrund 3 32021D0792
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss im Hinblick auf seine Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da diese Geschäftsordnung für die Union verbindlich sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss im Hinblick auf seine Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da diese Geschäftsordnung für die Union verbindlich sein wird.