Erwägungsgrund 6 32021D0837
Es ist zweckmäßig, den im Internationalen Tropenholzrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verlängerung des ITTA von 2006 festzulegen —
Es ist zweckmäßig, den im Internationalen Tropenholzrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Verlängerung des ITTA von 2006 festzulegen —