Erwägungsgrund 5 32021D0924
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Rat der ICCO zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Rates der ICCO zur Verlängerung des Übereinkommens für die Union bindend sein wird.
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Rat der ICCO zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss des Rates der ICCO zur Verlängerung des Übereinkommens für die Union bindend sein wird.