Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Union wurde zunächst am 8. Dezember 2000 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2006 eine Ausnahmegehmigung zur Entbindung von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 des GATT 1994 erteilt, welche zuletzt am 7. Dezember 2016 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2021 entsprechend verlängert wurde und welche in dem Maße galt, in dem dies erforderlich war, um die Union in die Lage zu versetzen, in Betracht kommenden Waren mit Ursprung im Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo , Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) eine Präferenzbehandlung zu gewähren.
Die Union hat eine Rechtsvorschrift zur Verlängerung der autonomen präferenziellen Handelsregelung für die westlichen Balkanstaaten bis zum 31. Dezember 2015…
Der Antrag auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der WTO-Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 und Artikel XIII GATT 1994 zur Ermöglichung…
Die Vereinigten Staaten beantragten gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens eine Verlängerung der geltenden Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember…
Die Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates zur Einführung einer Zollbefreiung oder Präferenzbehandlung für Waren mit Ursprung im Westbalkan (Albanien, Bosnien…
Den Vereinigten Staaten wurde eine Ausnahmegenehmigung von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (im…
Am 15. Juni 1999 gewährten die WTO-Mitglieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entbindung von den Verpflichtungen gemäß Artikel I:1 des Allgemeinen Zoll- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.