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Am 16. Dezember 2020 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2020/2172 des Europäischen Parlaments und des Rates an und verlängerten damit die Geltungsdauer autonomer Handelspräferenzen für den Westbalkan weiter, und zwar bis zum 31. Dezember 2025.
Ohne eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der WTO-Verpflichtungen müsste die Anwendung autonomer Handelspräferenzen durch die Union auf den Westbalkan bis zum…
Die Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates zur Einführung einer Zollbefreiung oder Präferenzbehandlung für Waren mit Ursprung im Westbalkan (Albanien, Bosnien…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, ist jener, dass ein Antrag auf Verlängerung…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, ist jener, dass ein Antrag auf Verlängerung…
Im Rahmen der in Erwägungsgrund (1) genannten Evaluierung und um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bis zum Erlass der Verordnung (EU) 2021/1139 des…
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1788 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen läuft am 17. Mai 2020 aus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.