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Abweichend von den Artikeln 28, 30 und 110 des Vertrags wird Frankreich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2027 Erzeugnisse, die in Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte oder Réunion und somit in Gebieten in äußerster Randlage im Sinne des Artikels 349 des Vertrags hergestellt werden und in Anhang I aufgelistet sind, ganz oder teilweise von der Sondersteuer „octroi de mer“ zu befreien. Diese Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen müssen sich in die Strategie zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der betroffenen Gebiete in äußerster Randlage — unter Berücksichtigung ihres Unionsrahmens — einfügen und zur Förderung der lokalen Wirtschaftstätigkeit beitragen, ohne die Handelsbedingungen so zu verändern, dass sie dem gemeinsamen Interesse zuwiderlaufen.
Im Verhältnis zur Besteuerung ähnlicher Erzeugnisse, die nicht in den betroffenen Gebieten in äußerster Randlage hergestellt wurden, darf die sich aus der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gemäß Absatz 1 ergebende Abweichung folgenden Umfang nicht überschreiten: Frankreich sagt zu, dass die Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen für die in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse weder die nachgewiesenen Mehrkosten noch den Prozentsatz überschreiten, der unbedingt erforderlich ist, um die lokale Wirtschaftstätigkeit zu erhalten, zu fördern und auszubauen.
20 Prozentpunkte für die in Anhang I Teil A genannten Erzeugnisse;
30 Prozentpunkte für die in Anhang I Teil B genannten Erzeugnisse.
Frankreich wendet die in den Absätzen 1 und 2 genannten Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen auf Wirtschaftsteilnehmer mit einem Jahresumsatz von mindestens 550 000 EUR an. Wirtschaftsteilnehmer, deren Jahresumsatz unter dieser Schwelle liegt, sind von der Sondersteuer „octroi de mer“ befreit.
Die Anwendung der in Absatz 1 genannten Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen insgesamt darf bei den Erzeugnissen, die unter die in Anhang I aufgeführten…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates wurden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen Gebieten in äußerster Randlage lokal…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates werden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements und Regionen lokal…
wenn ihr Gesamtwert bei Erzeugnissen der Europäischen Union 10 Prozent und bei Erzeugnissen von Côte d’Ivoire 15 Prozent des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses…
Die sich aus der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß Absatz 1 ergebende Steuerbefreiung oder -ermäßigung darf nicht höher liegen als der Steuerbetrag,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.