Erwägungsgrund 26 32016R1191
Die mehrsprachigen Formulare sollten den Personen, die Anspruch auf Ausstellung der öffentlichen Urkunden — denen die mehrsprachigen Formulare beizufügen sind — haben, auf deren Antrag hin ausgestellt werden. Mehrsprachige Formulare sollten in den Mitgliedstaaten, in denen sie vorgelegt werden, keine Rechtswirkungen im Sinne einer Anerkennung ihres Inhalts entfalten.