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Um jedes Rechtsrisiko zu vermeiden, ist es erforderlich, dass der vorliegende Beschluss ab dem 1. Januar 2022 gilt, während die Verlängerung der Geltungsdauer der mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU genehmigten Ausnahmeregelung am 1. Juli 2021 in Kraft treten sollte.
Aus Gründen der Rechtssicherheit, insbesondere für die Städte, die den Titel in 2020 und 2021 tragen, und um Störungen bei der Anwendung des Beschlusses Nr.…
Es ist erforderlich, den Beschluss Nr. 940/2014/EU dahin gehend zu ändern, dass die Geltungsdauer der durch ihn genehmigten Ausnahmeregelung um sechs Monate bis…
Mit der Verordnung (EU) 2017/2454 des Rates werden diese Bestimmungen geändert, um den Geltungsbereich dieser Sonderregelungen zu erweitern und eine neue…
Angesichts der Folgen der COVID-19-Pandemie ist eine baldige Anwendung dieses Beschlusses erforderlich, damit die Umsetzung des Europäischen Jahres rasch…
Um nach Auslaufen der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1386/2011 für Kontinuität zu sorgen, sollten die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen…
Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu gewährleisten und den Durchführungsbeginn mit dem Beginn des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.