Erwägungsgrund 6 32022D2249BESCHLUSS (EU) 2022/2249 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen (EZB/2022/22) (EZB/2022/38)
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2022/2250 (EZB/2022/39) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss unverzüglich in Kraft…
Erwägungsgrund 26 32021D2312BESCHLUSS (EU) 2021/2312 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2021 über die Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Finnlands (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8773) (Nur der finnische und der schwedische Text sind verbindlich)
Im Interesse der Klarheit sollte der Beschluss (EU) 2018/672 mit Wirkung vom 1. Januar 2022 aufgehoben werden. Die Bestimmungen über Informations- und…
Erwägungsgrund 11 32021R1756VERORDNUNG (EU) 2021/1756 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 hinsichtlich der amtlichen Kontrollen von Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die aus Drittländern in die Union ausgeführt werden, um die Einhaltung des Verbots bestimmter Verwendungen antimikrobieller Wirkstoffe sicherzustellen, und der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 hinsichtlich der direkten Abgabe von Fleisch von Geflügel und Hasentieren (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die Verordnung (EU) 2019/6 ab dem 28. Januar 2022 gilt, sollten die entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten —
Erwägungsgrund 7 32023D0748BESCHLUSS (EU) 2023/748 DER KOMMISSION vom 11. April 2023 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anträge auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten oder Unterlassungen
Die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 wurde durch die Verordnung (EU) 2021/1767 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert. Die Änderungen des Artikels 11…
Erwägungsgrund 33 32021D2316BESCHLUSS (EU) 2021/2316 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Dezember 2021 über ein Europäisches Jahr der Jugend (2022) (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts der Folgen der COVID-19-Pandemie ist eine baldige Anwendung dieses Beschlusses erforderlich, damit die Umsetzung des Europäischen Jahres rasch…
Art. 2 32022D1163BESCHLUSS (EU) 2022/1163 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juni 2022 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Griechenlands (EGF/2021/008 EL/Attica electrical equipment manufacturing)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 23. Juni 2022.