Erwägungsgrund 3 32022D0010
Auf ihrer 22. Tagung vom 7. bis 10. Dezember 2021 werden die Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle voraussichtlich einen Beschluss erlassen (im Folgenden „Beschluss der Vertragsparteien“), mit dem die Anhänge I, II und IV des LBS-Protokolls geändert werden, um regulatorische, wissenschaftliche und technische Entwicklungen im Zusammenhang mit landseitigen Quellen und Tätigkeiten zu berücksichtigen, die sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene erzielt wurden.