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Beide Parteien haben ihre Absicht bestätigt, das Abkommen ohne Änderung um weitere fünf Jahre zu verlängern. Um die Kontinuität des Abkommens zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss umgehend in Kraft treten und ab dem 12. Dezember 2021 gelten.
Die beiden Vertragsparteien haben ihre Absicht bestätigt, das Abkommen um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern. Das verlängerte Abkommen sollte…
Nach Artikel 20 Absatz 5 des Abkommens bleibt das Abkommen für zehn Jahre in Kraft, und wenigstens drei Monate vor Ende der ersten Zehnjahresperiode informieren…
Seit dem 31. Mai 2021 wurde das Abkommen automatisch jährlich verlängert. Daher ist es erforderlich, eine rückwirkende Anwendung des Abkommens vorzusehen. Das…
Die beiden Vertragsparteien haben ihre Absicht bestätigt, das Abkommen ohne Änderung um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern.
Die beiden Vertragsparteien haben ihre Absicht bestätigt, das Abkommen ohne Änderung um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern.
Mit den Beschlüssen 2004/756/EG , 2009/306/EG , 2014/240/EU und (EU) 2018/1578 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um jeweils weitere fünf Jahre…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.