Beschluss (EU) 2022/12 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Unterbreitung eines Vorschlags für die Ausweisung des gesamten Mittelmeers als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) gemäß Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Es ist angemessen, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle zu vertreten ist, da mit dem Beschluss der Vertragsparteien dem MEPC 78 im Namen einer Organisation, zu deren Vertragsparteien die Union zählt, vorgeschlagen wird, das gesamte Mittelmeer als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) auszuweisen, und der Beschluss somit zu einem Akt mit Rechtswirkung wird.
Erwägungsgrund 5 32022D0012
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