Beschluss (EU) 2022/12 des Rates vom 2. Dezember 2021 über den Standpunkt, der auf der 22. Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (Übereinkommen von Barcelona) und seiner Protokolle zu dem Erlass eines Beschlusses zur Unterbreitung eines Vorschlags für die Ausweisung des gesamten Mittelmeers als Emissions-Überwachungsgebiet für Schwefeloxide (Med SOx ECA) gemäß Anlage VI zum Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) im Namen der Europäischen Union zu vertreten ist
Da der Beschluss der Vertragsparteien darauf abzielt, die Vorschriften zum Schutz des Mittelmeers zu aktualisieren, was mit den Ambitionen der Union, die Verschmutzung der Meeresumwelt zu verringern und die menschliche Gesundheit zu schützen, im Einklang steht, sollte die Union den Erlass des Beschlusses der Vertragsparteien unterstützen —
Erwägungsgrund 6 32022D0012
Erwägungsgrund 6 32022D0012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen