Erwägungsgrund 1 32014D0887
Die Europäische Union strebt die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsraums auf Basis des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen an.
Die Europäische Union strebt die Schaffung eines gemeinsamen Rechtsraums auf Basis des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen an.