Erwägungsgrund 21 32021D0121BESCHLUSS (EU) 2021/121 DES RATES vom 28. Januar 2021 über den im Namen der Europäischen Union in Beantwortung des Rundschreibens der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderung 28 zu Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Es ist daher zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 6 32017D1922BESCHLUSS (EU) 2017/1922 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Änderung des Anhangs IX des Protokolls I zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat zu vertreten ist.
Erwägungsgrund 7 32014D0143BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/143/EU)
Es sollte daher der Standpunkt, der im Namen der Union bezüglich der Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 zu vertreten ist, festgelegt werden.
Erwägungsgrund 5 32017D1921BESCHLUSS (EU) 2017/1921 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU, der mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzt wurde, zur Aufstellung einer Liste von Schiedsrichtern zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Gemeinsamen Rat zu vertreten ist.
Erwägungsgrund 6 32023D1043BESCHLUSS (EU) 2023/1043 DES RATES vom 22. Mai 2023 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für den Handel mit Zivilluftfahrzeugen zum Beitritt Brasiliens zum Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen zu vertreten ist
Es ist daher angezeigt, den im Namen der Union im Ausschuss in Bezug auf den Beitritt Brasiliens zum Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 8 32015D2394Daher sollte der im Namen der Union in der Ständigen Kommission einzunehmende Standpunkt festgelegt werden —