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Eine vorgeschlagene Änderung von Regel 8 Absatz 1 Ziffer ii der gemeinsamen Ausführungsordnung würde die Gebühren für mehrere im selben Gesuch eingereichte Änderungen auf 800 CHF begrenzen. Dies wird die Attraktivität des Lissabon-Systems erhöhen und gleichzeitig seine finanzielle Tragfähigkeit wahren.
Die Höhe der in Absatz 1 genannten Gebühr kann einmal jährlich in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003…
Eine vorgeschlagene Änderung von Regel 7 Absatz 4 Buchstabe a der gemeinsamen Ausführungsordnung stellt sicher, dass nur Änderungen im Zusammenhang mit Regel 5…
Mit den vorgeschlagenen Änderungen von Regel 15 Absatz 1 Ziffern i und ii der gemeinsamen Ausführungsordnung würde das Verfahren für Anträge auf Eintragung…
VORGESCHLAGENE ÄNDERUNGEN der gemeinsamen Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale…
Das Inkrafttreten der Genfer Akte hat gezeigt, dass Änderungen der gemeinsamen Ausführungsordnung zum Lissabonner Abkommen und der Genfer Akte (im Folgenden…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der Tagung der Versammlung des Lissabonner Verbands im Rahmen der Versammlungen der WIPO vom 14. bis 22. Juli 2022 zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.