Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der erheblichen Auswirkungen in verschiedenen AKP-Staaten sollte die außergewöhnliche Mobilisierung freigegebener Projektmittel des 10. und 11. EEF die Union und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, verstärkt auf die Krise zu reagieren und sich dabei besonders den schwächsten und am stärksten betroffenen AKP-Staaten zuzuwenden.
Die Union sollte den im Rahmen des AKP-EU-Botschafterausschusses zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Umverteilung eines Teils der nichtzugewiesenen…
Zur Finanzierung der AKP- und EU-Prioritäten sollte der notwendige Betrag aus den nicht zugewiesenen Mitteln des 10. EEF auf den Finanzrahmen für die…
Zur Stärkung der Solidarität und der geteilten Verantwortung sollte den Mitgliedstaaten nahegelegt werden, einen Teil der für ihre nationalen Programme…
Die regionale Zusammenarbeit der AKP-Staaten, der ÜLG und der Unionsgebiete in äußerster Randlage sollte weiter gefördert werden. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 des…
Die Union hat bereits nahezu alle ursprünglich für die humanitäre Hilfe zugunsten von Ernährungssicherheit und ähnlichem Bedarf in den AKP-Staaten vorgesehenen…
Das Interne Abkommen über den 11. EEF bleibt gemäß seinem Artikel 14 Absatz 3 so lange in Kraft, wie dies für die vollständige Abwicklung aller im Rahmen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.