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Die AKP-Staaten können darüber hinaus Unionshilfe im Rahmen thematischer Programme erhalten, die auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 233/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung (EU) Nr. 234/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates finanziert werden. Diese Programme sollten gegenüber den aus dem 11. EEF finanzierten Programmen einen Mehrwert erbringen, mit ihnen im Einklang stehen und komplementär zu ihnen sein.
Um die Kohärenz und Wirksamkeit der Unionshilfe zu gewährleisten, kann die Kommission beschließen, dass andere Entwicklungsländer als AKP-Staaten sowie…
Die Programmierung der Hilfe für die AKP-Staaten und -Regionen im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen…
Um die Kohärenz und Wirksamkeit der Unionshilfe zu gewährleisten, kann die Kommission beschließen, dass andere Entwicklungsländer als AKP-Staaten sowie…
Die Staaten des in Protokoll 3 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannten Zuckerprotokolls, die von der Zuckerreform der Gemeinschaft betroffen sind, sollten…
Die Programmierung der Hilfe für die AKP-Staaten und -Regionen im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen…
Artikel 186 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 findet Anwendung. Allgemeine oder sektorbezogene Budgethilfe der Union basiert auf einer gegenseitigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.