Erwägungsgrund 2 32022D1235
Gemäß Artikel XII des Abkommens trat dieses an dem Tag in Kraft, an dem beide Vertragsparteien einander schriftlich mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen für das Inkrafttreten erforderlichen internen Verfahren abgeschlossen sind, und zwar am 7. August 2007. Das Abkommen wurde zunächst für fünf Jahre geschlossen und kann im Einvernehmen der Vertragsparteien nach einer Bewertung im vorletzten Jahr jedes Fünfjahreszeitraums verlängert werden.