Erwägungsgrund 4 32022D1235
In ihrem Briefwechsel vom 11. Mai 2021 und 24. Mai 2021 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre.
In ihrem Briefwechsel vom 11. Mai 2021 und 24. Mai 2021 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre.