Erwägungsgrund 3 32022D1235
Mit den Beschlüssen 2012/646/EU und (EU) 2018/343 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um jeweils weitere fünf Jahre genehmigt.
Mit den Beschlüssen 2012/646/EU und (EU) 2018/343 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um jeweils weitere fünf Jahre genehmigt.