Erwägungsgrund 13 32022D1271
Damit die Arbeit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Festlegung technischer Industrienormen aufrechterhalten werden kann, ist es angebracht, technische Hilfe gegenüber Russland im Zusammenhang mit Luftfahrtgütern und -technologien in diesem spezifischen Rahmen zu erlauben.