Erwägungsgrund 15 32022D1271
Angesichts der Entschlossenheit der Union zur Bekämpfung von weltweiter Ernährungs- und Energieunsicherheit sowie zur Vermeidung sich daraus ergebender potenzieller negativer Folgen ist es angebracht, die Ausnahme von dem Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Transaktionen zu tätigen, auf Transaktionen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Lieferung von Öl einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse in Drittländer auszuweiten.