Erwägungsgrund 2 32022D1293
Nach den Artikeln IV:1 und IX:1 des WTO-Übereinkommens kann die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO“) durch Konsens Beschlüsse fassen.
Nach den Artikeln IV:1 und IX:1 des WTO-Übereinkommens kann die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO“) durch Konsens Beschlüsse fassen.