Erwägungsgrund 4 32022D1293
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union bei der WTO-Ministerkonferenz zu vertretenden Standpunkt festzulegen, soweit angenommene Beschlüsse Rechtswirkung haben könnten.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union bei der WTO-Ministerkonferenz zu vertretenden Standpunkt festzulegen, soweit angenommene Beschlüsse Rechtswirkung haben könnten.