Erwägungsgrund 6 32022D1293
Die Verhandlungen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums gemäß dem TRIPS-Übereinkommen sind Teil der laufenden Gespräche in der WTO darüber, wie das Handelssystem den weltweiten Zugang zu COVID-19-Impfstofftherapeutika und weiteren grundlegenden Medizingütern verbessern kann. Am 21. Mai 2021 übermittelte eine Reihe von WTO-Mitgliedern dem WTO-Rat für TRIPS eine Mitteilung mit einem überarbeiteten Vorschlag für eine Aussetzung einiger Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens zur Verhinderung, Eindämmung und Behandlung von COVID-19 (IP/C/W/669/Rev.1). Am 4. Juni 2021 übermittelte die Union dem Allgemeinen Rat der WTO eine Mitteilung über dringende handelspolitische Antworten auf die COVID-19-Krise (WT/GC/231) und dem WTO-Rat für TRIPS eine Mitteilung über dringende handelspolitische Antworten auf die COVID-19-Krise im Zusammenhang mit den Rechten des geistigen Eigentums (IP/C/W/680). Am 18. Juni 2021 übermittelte die Union dem WTO-Rat für TRIPS eine Mitteilung mit dem Entwurf für eine Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit unter den Umständen einer Pandemie (IP/C/W/681), mit der die Anwendung des im TRIPS-Übereinkommen vorgesehenen Zwangslizenzsystems präzisiert oder erleichtert werden soll, damit es unter den Umständen einer Pandemie so effizient wie möglich angewendet werden kann. Der auf dieser Arbeit basierende Ministerialbeschluss ist Teil eines breit angelegten Pakets, welches die Ministererklärung zur Antwort der WTO auf die COVID-19-Pandemie sowie hinsichtlich der Vorbereitung auf zukünftige Pandemien beinhaltet. Angesichts der Bedeutung dieser Frage sollte die Union das vereinbarte Ergebnis unterstützen.