Art. 1 Nr. 4 32020D1133BESCHLUSS (GASP) 2020/1133 DES RATES vom 30. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Artikel 13 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D1334BESCHLUSS (GASP) 2022/1334 DES RATES vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Art. 3 Nr. 2 32019R1243Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32023D0229BESCHLUSS (GASP) 2023/229 DES RATES vom 2. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Artikel 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: