Erwägungsgrund 1 32022D1449
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2017/418 des Rates abgeschlossen.
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2017/418 des Rates abgeschlossen.