Erwägungsgrund 7 32022D1449
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in den Fanggebieten der Cookinseln und der Notwendigkeit, die Unterbrechung dieser Tätigkeiten bei Auslaufen des derzeitigen Protokolls am 13. November 2021 zu vermeiden, sollte das Protokoll so bald wie möglich in Kraft treten.