Erwägungsgrund 5 32022D1449
Mit Artikel 6 des Abkommens wird ein mit der Überwachung der Anwendung des Abkommens und seines Durchführungsprotokolls betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt. Ferner kann der Gemischte Ausschuss gemäß Artikel 5 des Protokolls bestimmte Änderungen des Protokolls genehmigen. Um die Genehmigung solcher Änderungen zu erleichtern, sollte die Kommission ermächtigt werden, sie unter bestimmten materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen und Bedingungen nach einem vereinfachten Verfahren im Namen der Union zu genehmigen.