Erwägungsgrund 12 32022D1500
Angesichts der sich verschlechternden Lage infolge des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine ist der Rat daher der Auffassung, dass die Anwendung der Bestimmungen des Abkommens, die Erleichterungen der Erteilung von Visa für Staatsangehörige der Russischen Föderation vorsehen, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, vollständig ausgesetzt werden sollte.