Erwägungsgrund 8 32022D1500
Am 24. Februar 2022 verurteilte der Europäische Rat zusammen mit seinen internationalen Partnern den unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine aufs Schärfste und brachte — wie seine internationalen Partner — die uneingeschränkte Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung zum Ausdruck. Der Europäische Rat brachte ferner vor, dass Russland durch seine rechtswidrigen militärischen Handlungen massiv gegen das Völkerrecht verstoße und die Sicherheit und Stabilität Europas und der Welt gefährde. Als Reaktion auf den unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriff Russlands erließ der Rat am 25. Februar unter anderem restriktive Maßnahmen und setzte die Anwendung des Abkommens teilweise aus.