Beschluss (GASP) 2022/153 des Rates vom 3. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Am 1. August 2011 hat der Rat den Beschluss 2011/486/GASP angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D0153
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