Beschluss (GASP) 2022/153 des Rates vom 3. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Der Beschluss 2011/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32022D0153
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