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Angesichts der schwierigen Lage aufgrund des russischen Angriffskriegs und zur Unterstützung des langfristigen Stabilitätspfads der Ukraine ist es angezeigt, von Artikel 220 Absatz 5 Buchstabe e der Haushaltsordnung abzuweichen und der Union die Möglichkeit einzuräumen, die Zinskosten im Zusammenhang mit den Darlehen gemäß dem vorliegenden Beschluss zu decken und die Verwaltungskosten zu erlassen, die sonst von der Ukraine zu tragen wären. Der Zinszuschuss sollte gewährt werden, da er im Sinne von Artikel 220 Absatz 1 der Haushaltsordnung als ein geeignetes Instrument erscheint, um eine wirksame Unterstützung zu gewährleisten, und er sollte zumindest während des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 aus dem Haushalt der Union finanziert werden. Während des Zeitraums 2021-2027 sollte der Zinszuschuss aus der Finanzausstattung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Verordnung (EU) 2021/947 finanziert werden.
Die in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Verordnung (EU) 2021/947 genannte Finanzausstattung wird zur Deckung der Kosten von…
Angesichts der schwierigen Lage der Ukraine aufgrund des russischen Angriffskriegs und zur Unterstützung ihres langfristigen Stabilitätspfads ist es angezeigt,…
Angesichts der schwierigen Lage, in der sich die Ukraine durch den Angriffskrieg Russlands befindet, und um die Ukraine auf ihrem langfristigen Stabilitätspfad…
Es sollte der Ukraine möglich sein, den Zinszuschuss und den Erlass der Verwaltungskosten jedes Jahr bis Ende März zu beantragen. Um eine flexible Rückzahlung…
Es ist daher angezeigt, die Union in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Haushaltsmittel auf nachhaltige und solide Weise bereitzustellen. Zu diesem Zweck…
Nach Artikel 210 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden die Eventualverbindlichkeiten aus Haushaltsgarantien oder finanziellem Beistand, die zulasten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.