Erwägungsgrund 6 32022D1628
Eine Vorbedingung für die Gewährung der außerordentlichen Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Ukraine wirksame demokratische Mechanismen — einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems — und das Rechtsstaatsprinzip respektiert und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Diese Grundsätze sollten durch den anhaltenden Krieg und insbesondere das derzeitige Kriegsrecht trotz der Machtkonzentration in der Exekutive nicht eingeschränkt werden.