Erwägungsgrund 3 32022D1654
Der Durchführungspartner, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das im Namen der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen handelt, hat angesichts der auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen andauernden Verzögerungen bei der Durchführung der Projekttätigkeiten im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2018/1788 um eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2018/1788 um drei Monate bis zum 17. Januar 2023 ersucht.