Erwägungsgrund 4 32022D1654
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Januar 2023 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen.
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2018/1788 genannten Tätigkeiten bis zum 17. Januar 2023 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen.