Erwägungsgrund 2 32018D1485BESCHLUSS (EU) 2018/1485 DES RATES vom 28. September 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen der Anlagen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Die Union ist weder Vertragspartei des ADR noch des ADN. Alle Mitgliedstaaten sind Vertragspartei des ADR und 13 Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des ADN.
Erwägungsgrund 10 32020D1421BESCHLUSS (EU) 2020/1421 DES RATES vom 1. Oktober 2020 über den im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten der Union vertreten werden, die Vertragsparteien des ADR und des ADN sind und gemeinsam im Interesse der…
Erwägungsgrund 12 32015D0873BESCHLUSS (EU) 2015/873 DES RATES vom 18. Mai 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 48. Tagung des Hafenstaatkontrollausschusses der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle einzunehmenden Standpunkts
Die Union ist nicht Vertragspartei der Pariser Vereinbarung. Daher muss der Rat die Mitgliedstaaten ermächtigen, den im Namen der Union zu vertretenden…
Erwägungsgrund 8 32021D1055BESCHLUSS (EU) 2021/1055 DES RATES vom 21. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) zur Annahme des Beschlusses zur Ausweitung des Einleiteverbots für häusliches Abwasser auf Binnenschiffe, die zwischen 12 und 50 Fahrgäste befördern, zu vertretenden Standpunkt
Die Union ist nicht Vertragspartei des CDNI. Der Standpunkt der Union ist von den Mitgliedstaaten der Union vorzutragen, die Vertragsparteien des CDNI sind und…
Art. 2 32018D1485BESCHLUSS (EU) 2018/1485 DES RATES vom 28. September 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen der Anlagen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der Änderungen der Anlagen des ADR gemäß Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die…
Erwägungsgrund 9 32022D1663Der Standpunkt der Union im Hinblick auf die Änderungen der Anlagen zum ADR und die Änderungen der dem ADR beigefügten Verordnungen muss von ihren…