Beschluss (EU) 2022/1850 des Rates vom 20. September 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel in Bezug auf bestimmte Änderungen der Anlage 3 zu vertretenden Standpunkts
Es wird erwartet, dass auf der achten, vom 26. bis 30. September 2022 stattfindenden Tagung, die Versammlung der Vertragsparteien eine Entschließung über die Annahme von Änderungen der Anlage 3 des Abkommens annehmen wird.
Erwägungsgrund 3 32022D1850
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