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Die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Änderungen der Anlage 3 des Abkommens, die im Entwurf der Entschließung 8.2 aufgeführt sind und die folgenden fünf Arten betreffen: Graugans — Anser anser, Kolbenente — Netta rufina, Kiebitzregenpfeifer — Pluvialis squatarola squatarola, Austernfischer — Haematopus ostralegus longipes und Waldsaatgans — Anser fabalis fabalis, tragen dazu bei, ein höheres Schutzniveau für diese rückläufigen Populationen zu erreichen, und sollten deshalb im Namen der Union angenommen werden. Die Kommission muss jedoch gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 2006/871/EG einen Vorbehalt in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen für diese fünf Arten einlegen, da diese eine Änderung der Richtlinie 2009/147/EG erfordern würden, welche nicht innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Annahme durch die Versammlung der Vertragsparteien möglich ist —
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der achten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen…
Die von Uganda vorgeschlagenen Änderungen der Anlage 3 des Abkommens, die im Entwurf der Entschließung 7.3. aufgeführt sind und die neun Arten betreffen :…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der…
Die Arten Physignathus cocincinus, Abronia graminea und Ctenosaura quinquecarinata, die derzeit nicht im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind,…
Die folgenden Arten wurden kürzlich in Anhang III des Übereinkommens aufgenommen: Sphaerodactylus armasi, Sphaerodactylus celicara, Sphaerodactylus dimorphicus,…
Die folgenden Arten wurden kürzlich in Anhang III des Übereinkommens aufgenommen: Salamandra algira auf Antrag Algeriens; Chelydra serpentina, Apalone ferox,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.